Vortrag abgesagt: „Was bedeutet Ehegattenvertretungsrecht als Notvertretungsrecht?“

Zu diesem Thema bietet das Mehrgenerationenhaus in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V. (SKFM) am Montag, 08.08.2022 von 15:00 – 17:00 Uhr eine kostenfreie Informationsveranstaltung an.
Mit der großen Betreuungsrechtsreform, die am 01.01.2023 in Kraft tritt, hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Ehegattenvertretungsrecht im § 1358 BGB eingefügt mit dem Ziel, der Vermeidung von Eilverfahren bei ärztlicher Akutversorgung. Angewendet werden aber auch hier die Voraussetzungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung.
Für viele Menschen ist diese Regelung eine Selbstverständlichkeit, die ab 01.01.2023 legalisiert, was bisher rechtswidrig ist. Dann nämlich dürfen sich Ehegatten gegenseitig vertreten, aber nur für ärztliche Maßnahmen, wenn die/der eine von beiden krankheitsbedingt nicht selbst zustimmen kann – also ein Notvertretungsrecht, dass dauerhafte Vorsorgeregelungen nicht ersetzt. Es ist zeitlich befristet und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Ihnen in diesem Vortrag näher erläutert und dargestellt werden.
Elisabeth Klein, die Referentin, ist Beraterin des Betreuungsvereins Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) und seit Jahren in diesem Bereich tätig.
Um Anmeldung beim MGH Neuwied, unter der neuen Tel.: 02631 390730 oder per E-Mail: mgh@fbs-neuwied.de wird gebeten.