Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Zu diesen drei verwandten Themen bietet das Mehrgenerationenhaus in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V. (SKFM) am Dienstag, 13. September 2022, von 15:00 – 17:00 Uhr eine kostenfreie Informationsveranstaltung an.
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Was in einer Betreuungs- und Patientenverfügung stehen muss, wann sie in Kraft treten, warum sie mit einer Vollmacht kombiniert sein sollten, all das wird am erläutert.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Wie eine Vorsorgevollmacht geschrieben werden kann, welche Form nötig ist und welche Risiken damit verbunden sind, wird im MGH dargestellt.
Elisabeth Klein, die Referentin, ist Beraterin des Betreuungsvereins Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) und seit Jahren in diesem Bereich tätig.
Um Anmeldung beim MGH Neuwied, unter der neuen Tel.: 02631 390730 oder per E-Mail: mgh@fbs-neuwied.de wird gebeten.