Neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung ab dem 24.10.2020

Ab dem 24.10.2020 gilt eine neue Allgemeinverfügung bezüglich der Coronalage für den Landkreis Neuwied.

Für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, also auch für unsere Häuser gilt:

Maskenpflicht für die gesamte Dauer des Aufenthaltes, auch während der Kursangebote. Hiervon ausgenommen sind Sport-und Bewegungsangebote. Hier gelten die Regelungen für Sportveranstaltungen. Der Allgemeinverfügung können Sie unter folgendem Link einsehen.

https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Aktuelles/wichtige%20Hinweise%20und%20Informationen/Allgemeinverf%C3%BCgung%20vom%2022.10.2020/Allgemeinverfu%CC%88gung%20Einschra%CC%88nkungen%20Eintritt%20Phase%20Rot.pdf

Wir bitten Sie, diese Regelungen zu befolgen, damit wir unsere Kursangebote auch weiterhin durchführen können und zusammen gesund bleiben!