„Heute schon für morgen entscheiden…-Vorsorge-/Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ (copy)

Zu diesen drei verwandten Themen bietet das Mehrgenerationenhaus in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V. (SKFM) eine kostenfreie Informationsveranstaltung an.

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Was in einer Betreuungs- und Patientenverfügung stehen muss, wann sie in Kraft treten, warum sie mit einer Vollmacht kombiniert sein sollten, all das wird am Dienstag, 02. September 2025, 15:00 – 17:00 Uhr erläutert.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Wie eine Vorsorgevollmacht geschrieben werden kann, welche Form nötig ist und welche Risiken damit verbunden sind, wird im MGH dargestellt.

Am Dienstag, 09. September 2025, 15:30 – 17:00 Uhr bietet die Beraterin des SKFM Neuwied e.V. eine offene Sprechstunde an zu allgemeinen Fragen des Betreuungsrechts, u.a. Ehegattenvertretungsrecht, der Betreuungs- und Vollmachtsausführung sowie individuelle Fragestellungen.

Elisabeth Klein, die Referentin, ist Beraterin des Betreuungsvereins Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) und seit Jahren in diesem Bereich tätig.

Um Anmeldung beim MGH Neuwied, unter Tel.: 02631 390730 oder per E-Mail: mgh@fbs-neuwied.de wird gebeten.

Ergänzungsprogramm 2. Halbjahr 2025

Unsere Haltung zum Neutralitätsgebot und zur demokratischen Bildungsarbeit

Als katholischer Bildungsträger ist es für uns selbstverständlich, unsere Bildungsarbeit im Geist der Demokratie, Weltoffenheit und Solidarität zu gestalten. Wir begrüßen ausdrücklich den von der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) im Mai 2025 gefassten Beschluss zum Umgang mit dem Neutralitätsgebot und stehen hinter dessen Grundgedanken.

Unsere christlichen Werte und unser Selbstverständnis verpflichten uns, uns aktiv für die Bewahrung und Förderung einer demokratischen, vielfältigen und gerechten Gesellschaft einzusetzen. Bildung bedeutet für uns nicht bloß Wissensvermittlung, sondern ermutigt dazu, sich eine eigene Meinung zu bilden, Verantwortung zu übernehmen und das gesellschaftliche Miteinander im Sinne der Menschenwürde zu gestalten.

Wir sind überzeugt: Neutralität bedeutet für uns nicht Gleichgültigkeit gegenüber demokratiefeindlichen Haltungen, sondern ist Ausdruck einer klaren, wertebasierten Parteilichkeit für unsere Grundrechte, für Respekt, Pluralität und Toleranz. Wir bieten Räume für Begegnung, Auseinandersetzung und Dialog, in denen jede*r willkommen ist. Gleichzeitig machen wir deutlich, dass menschenverachtende, diskriminierende oder antidemokratische Einstellungen in unserer Arbeit keinen Platz haben.

In diesem Sinne gestalten wir Bildungsprozesse, begleiten Menschen in ihrer Vielfalt und unterstützen Familien auf ihrem Weg – unabhängig von Herkunft, Religion oder Lebensentwurf. Wir arbeiten vernetzt, transparent und professionell, um einen Beitrag zu einer starken, weltoffenen Demokratie zu leisten.

Den JFMK-Beschluss zum Neutralitätsgebot finden Sie hier.